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Hohe Fehlzeiten: Unternehmen kümmern sich zu wenig

Seit mehreren Jahren nehmen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Probleme stetig zu. Dieser Trend war bereits vor Corona sichtbar. Einen erneuten Anstieg gab es laut der Techniker Krankenkasse 2020. Mit einem Anteil von rund 20 Prozent machen die psychischen Erkrankungen das dritte Jahr in Folge den höchsten Anteil an den krankheitsbedingten Fehlzeiten aus. Viele Unternehmen möchten ihre Fehlzeiten senken und nehmen einen hohen Krankenstand zum Anlass, für eine nähere Betrachtung der Hintergründe.

Mit einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 17,3 Tagen je Arbeitnehmer/-in ergeben sich im Jahr 2019 insgesamt 712,2 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) bzw. 2 Mio. ausgefallene Erwerbsjahre. Ausgehend von diesem Arbeitsunfähigkeitsvolumen, schätzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 88 Milliarden Euro bzw. den Ausfall an Bruttowertschöpfung auf 149 Milliarden Euro.

Seit 2011 haben sich die AU-Tage aufgrund psychischer Verhaltensstörungen mit 117,2 Mio. nahezu verdoppelt. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung beträgt laut BAuA Unfallverhütungsbericht 2019 damit bei 24,5 Milliarden Euro.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist bereits seit 2013 gesetzlich verpflichtend für jeden Arbeitgeber. Unternehmen, die sich diesem Thema stellen und damit die Gesundheit der MitarbeiterInnen in den Blick nehmen, nutzen diese Chance. Sie sichern ihre Marktposition in einem Umfeld, in dem sich schon heute gut ausgebildete Fachkräfte ihren Arbeitgeber aussuchen können. Diese Entwicklung wird sich weiter zuspitzen.

„Größere Unternehmen sind häufiger vom Fachkräftemangel betroffen als kleine. Besonders der Gesundheitssektor und das Bauwesen leiden unter Engpässen.“

Matthias Mayer, Co-Autor der Studie „Fachkräftemigrationsmonitor“ und Migrationsexperte bei der Bertelsmann Stiftung

Bei gut ausgebildeten Mitarbeitenden steht nicht mehr allein die Bezahlung im Vordergrund, sondern die Möglichkeit, Beruf und Familie gut unter einen Hut zu bringen. Der Arbeitsort ist dabei immer weniger entscheidend. 

Enorme Fehlzeiten kosten die Unternehmen Unsummen

Die Produktionsausfallkosten aufgrund von psychischen Erkrankungen lagen laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2019 bei 14,4 Milliarden Euro. Die Folgen der Corona-Pandemie sind aktuell noch gar nicht eingeflossen in die Statistiken.

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Kostenfaktor sind die Kosten für Präsentismus. D. h. die Kosten, die verursacht werden, wenn MitarbeiterInnen krank zur Arbeit kommen. Diese liegen laut Studien fast doppelt so hoch wie die Kosten für MitarbeiterInnen, die wirklich krank sind (Absentismus).

Quelle: https://www.felix-burda-stiftung.de/sites/default/files/documents/Studie_FBS_Booz_Vorteil_Vorsorge_2011.pdf

Warum sollten Unternehmen sich um die psychische Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen kümmern?

Standen vor einigen Jahren neben dem Unfallschutz noch die körperlichen Belastungen im Vordergrund, so sind es seit einigen Jahren die psychischen Erkrankungen.

Der demografische Wandel mit einer immer älter werdenden Belegschaft, die immer weiter voranschreitende Digitalisierung, ständiger Termindruck, Übernahme von mehr Verantwortung, mehr emotionaler Stress und zuletzt die Corona-Pandemie führen zu immer größerer Stressbelastung.

Warum sollten Arbeitgeber die psychischen Belastungen im Unternehmen erheben?

Mit der Erhebung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen im Unternehmen in den Blick zu nehmen, Verbesserungspotential aufzudecken und das Miteinander im Team, aber auch das Verhältnis zu den Vorgesetzten zu verbessern. Kurzum: Eine gesundheitsfördernde Kultur zu schaffen mit motivierten und leistungsbereiten MitarbeiterInnen. Denn: Gesunde MitarbeiterInnen sind bis zu 21 % produktiver.

Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach. Denn seit 2013 ist die Erhebung gesetzlich verpflichtend ab einem/einer Mitarbeitenden. Sie steht damit gleichauf mit der physischen Gefährdungsbeurteilung. Verstöße werden mit Bußgeld geahndet oder führen im schlimmsten Fall zu einem Strafverfahren.

Wie ist der Stand bei der Umsetzung?

Deutschlandweit sind 3,5 Millionen Arbeitgeber zur Durchführung verpflichtet. Bei der Umsetzung gibt es nach wie vor viel Luft nach oben. Vor allem bei den kleineren und mittleren Unternehmen. Der gesetzlichen Pflicht kommen demnach bislang nur 50,3 % der Unternehmen nach (whatnext Studie 2020). Laut des aktuellen BAuA-Berichtes beziehen nur 10 % auch die relevanten psychischen Belastungen mit ein.

Welche Vorteile bietet die Durchführung?

Bezogen auf den Wirtschaftszweig „Öffentliche und sonstige Dienstleistungen“ hier ein Beispiel: Wenn wir hier bei 100 Mitarbeitenden von durchschnittlich 27,4 AU-Tagen pro Mitarbeitendem/-r ausgehen (insgesamt 2740 AU Tage pro Jahr), dann würde eine Reduzierung der AU-Tage um 10 % eine Einsparung von etwa 34 Tsd. Euro bringen (Quelle: BAuA, Volkswirtschaftliche Kosten durch AU 2019).

Zu bedenken ist bei der Berechnung, dass eine Fehlzeitenreduzierung um 10 % einige Zeit dauert, jedoch kann die Erhöhung der Zufriedenheit der MitarbeiterInnen schon innerhalb kurzer Zeit zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen.

Mit Hilfe der psychischen Gefährdungsbeurteilung haben Unternehmen ein Werkzeug an der Hand, mit dem sie die psychischen Belastungen ihrer MitarbeiterInnen lokalisieren und durch geeignete Maßnahmen reduzieren können.

Durch Investition in die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen erhöhen Unternehmen und Organisationen ihre Attraktivität für junge Nachwuchskräfte und die erfahrenen Know-how-Träger. Damit sichern sie ihren Erfolg in der Zukunft.

Damit haben Unternehmen zwei Ziele erreicht: Zum einen die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht – und zum anderen den Weg zu einem Unternehmen mit motivierten und leistungsfähigen MitarbeiterInnen eingeschlagen.

Was sind die größten Hindernisse, das Projekt anzugehen?

Ein großes Hemmnis besteht darin, dass vielen Unternehmen nicht bewusst ist, dass es sich bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht um die Befindlichkeit einzelner Mitarbeitenden handelt, sondern um die Begutachtung bzw. Analyse des Arbeitsplatzes.

Oftmals stehen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nicht die personellen Ressourcen zur Verfügung. In manchen Fällen werden eigene Fragebögen erstellt, die aber meist nicht das gewünschte Ergebnis bringen. Oftmals hapert es am Ende auch bei der Umsetzung der Maßnahmen. Es fehlt ein Konzept und eine kontinuierliche Begleitung von Anfang bis Ende.

Was sind die Konsequenzen bei einer Nichtdurchführung?

Wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht oder nur unzureichend durchgeführt und dokumentiert, liegt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vor.

Was viele Unternehmen nicht wissen: Führen Arbeitgeber die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht oder nur mangelhaft durch, drohen empfindliche Bußgelder oder gar ein strafrechtliches Verfahren (ArbSchG §§ 25, 26).

Durch die derzeitige Pandemie rückt Arbeitsschutz und Gesundheit noch weiter in den Vordergrund und wirkt wie ein Brennglas. Behörden arbeiten daran, Strukturen zu schaffen, um die Überprüfung der Unternehmen gezielter durchzuführen.

Wer ist zuständig für die Durchführung?

Verantwortlich ist die Unternehmensleitung. Als Erstes müssen AnsprechpartnerInnen benannt werden, die den gesamten Prozess vorbereiten und später die Maßnahmen ableiten und die Durchführung steuern. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss auch dieser vor Beginn involviert werden.

Für die Durchführung, von der Vorbereitung, Analyse und Bewertung psychischer Belastungen, die Entwicklung von Maßnahmen und die spätere Wirksamkeitskontrolle bis hin zur Dokumentation, sollten gegebenenfalls ExpertInnen eingesetzt werden. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BetriebsmedizinerInnen sind erste Ansprechpersonen. Externe BeraterInnen und Institute kommen oftmals dazu. Sie bilden eine neutrale unabhängige Instanz und sorgen damit für Vertrauen und Akzeptanz und am Ende für eine hohe Beteiligung in der Belegschaft, wenn beispielsweise eine Befragung durchgeführt wird.

Welche Möglichkeiten der Durchführung gibt es?

Grundsätzlich gibt es verschiedene Methoden, die zum Einsatz kommen. Dies geschieht zum Beispiel in Form eines Interviews, mit Hilfe eines Fragebogens oder eines Analyse-Workshops. Hier ist ExpertInnenwissen gefragt. 

Wie geht es nach der Analyse weiter?

Dieser Punkt ist entscheidend für den Erfolg und für die Akzeptanz der MitarbeiterInnen. Nach Vorlage der Ergebnisse werden diese dem Führungsteam vorgestellt und Verbesserungsmaßnahmen entwickelt, priorisiert und umgesetzt. Eine Wirksamkeitskontrolle nach einiger Zeit und auch die Dokumentation sind Teil des Verfahrens.

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Quellen: Statistisches Bundesamt, Arbeitsunfähigkeitsdaten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgender gesetzlicher Krankenkassen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).