Coronavirus-Pandemie: Psychische Belastungen im Blick behalten

Alle Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz zu untersuchen – und abzustellen. Gerade jetzt in der Corona-Pandemie ist es wichtiger denn je, den Fokus auf die MitarbeiterInnen zu richten und mit Hilfe von Mitarbeiterbefragungen Belastungen aufzudecken.

Doch die Frage die sich stellt, ist vor welchen psychischen Herausforderungen stehen die Beschäftigten? Wie können neben der Schaffung der physischen Schutzmaßnahmen ebenso psychische Schutzmaßnahmen ergriffen werden?

Unbestritten ist, dass gut gestaltete Arbeitsbedingungen die MitarbeiterInnen beim Umgang mit den geänderten Bedingungen und ihren Herausforderungen unterstützten.

Unter anderem müssen MitarbeiterInnen umgehen mit:

    • tiefgreifenden Veränderungen der  Arbeitsorganisation,
    • emotionaler Inanspruchnahme durch die Bedürfnisse vieler Menschen,
    • Umstellung auf Homeoffice,
    • Veränderte Kommunikationswege und Kooperationsmöglichkeiten,
    • Arbeitsplatzunsicherheit,
    • Angst vor Infektion,

Akute Folgen der Zunahme psychischer Belastungsfaktoren können ein nicht sicherheitsgerechtes Verhalten, eine steigende Unfallgefahr und ein gesteigertes Unfallrisiko sein.

Die Beschäftigten können auf diese Umstände sehr vielfältig reagieren und Reaktionen zeigen sich z. B.

körperlich

    • Magen- und Darmprobleme
    • Kopfschmerzen
    • Atembeschwerden  

kognitiv

    • Schwierigkeiten beim Abschalten nach dem Arbeitsalltag
    • Flüchtigkeitsfehler nehmen zu
    • Leistungsfähigkeit wird geringer eingeschätzt

emotional

    • Fühlen sich gehetzt und unter Druck
    • Fühlen sich gegenüber Herausforderungen ohnmächtig
    • Sind ungeduldig und reizbar

verhaltensbezogen

    • Erholungspausen fallen aus
    • Suchtverhalten steigt (Zigaretten, Alkohol, Medikamente)
    • Verändertes Essverhalten (mehr / weniger Appetit)

Wie kann die Arbeit gut gestaltet werden, um Gefährdungen zu reduzieren?

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen GDA Richtlinienkonform

Durchführung Gefährdungsbeurteilung
Istock.com/29mokara

Die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung liefert wertvolle Impulse, deckt sie doch mit ihren 5 Merkmalsbereichen (Arbeitsinhalt, Arbeitsaufgabe, Arbeitsumgebung, soziale Beziehungen und neue Arbeitsformen) wesentliche Belastungsfaktoren auf.

Viele Risiken, die durch die Corona Pandemie entstanden sind, können eingeschätzt und sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden.

Näheres hierzu finden Sie auf en Seiten der DGUV.

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Menschen im Zentrum der Gesundheit – ein Paradigmenwechsel?

Gesundheit an erster Stelle?

Die Corona-Pandemie erinnert daran, wie störanfällig die Weltwirtschaft ist und wie schnell ein „kleiner Virus“ alles ins Wanken bringen kann. Diese Entwicklung bringt Unternehmen zu einer Neubewertung und -priorisierung der Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen. Diejenigen Unternehmen, die vorausschauend denken und handeln, setzen die Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen nun an erster Stelle.

Schon jetzt ist sichtbar: Die Corona-Pandemie verändert unsere Arbeitswelt nachhaltig. Sie wirkt wie ein Brennglas und zeigt Schwachstellen auf, die vorher nicht sichtbar waren. Vorausschauende Unternehmen richten ihre Unternehmensziele neu aus und stellen die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen an erste Stelle.

Innerhalb kürzester Zeit wurden hunderttausende MitarbeiterInnen ins Homeoffice geschickt, um unmittelbar von dort aus von zu Hause zu arbeiten. Hierfür mussten vielerorts erst mal die Bedingungen geschaffen werden. Eine stabile Internetverbindung, Ausstattung mit Rechnern, Webcams und Headset standen dabei ganz oben auf der To-do Liste. Neue Strukturen mussten geschaffen werden für die Zusammenarbeit. Wie z. B. die Online Meetings über Zoom, MS Teams etc.. Digitale Kollaborationstools hielten Einzug in die Unternehmen.

Ein zentrales Thema war und ist das Führen auf Distanz. Althergebrachte Führungsstile mit engmaschiger Kontrolle haben vielerorts ausgedient. Führungskräfte, die sich mehr als NetzwerkerIn begreifen, ihre MitarbeiterInnen frei agieren lassen, motivieren ihre Teams und sind im Endeffekt erfolgreicher.

Studien belegen, dass der Erfolg eines Teams direkt abhängig ist von der Führungsqualität. Eine Studie zeigte, dass Führungskräfte direkten Einfluss auf die Motivation ihrer MitarbeiterInnen haben. So übernahm eine Führungskraft ein gut funktionierendes Team, in dem die Stimmung nach kurzer Zeit umschlug und sich die Zusammenarbeit merklich verschlechterte.

Menschen im Zentrum der Gesundheit – Ein Paradigmenwechsel? istock.com/Slphotography

Eine bessere Gesundheit fördert das Wirtschaftswachstum, in dem sie die Zahl der Arbeitskräfte erhöht, die Produktivität steigert und gleichzeitig immense soziale Vorteile bringt. Wirtschaftswissenschaftler schätzen, dass etwa ein Drittel des Wirtschaftswachstums in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften im vergangenen Jahrhundert auf Verbesserungen der Gesundheit der Weltbevölkerung zurückzuführen ist. Forschungen der letzten Jahre haben ergeben, dass die Gesundheit fast ebenso viel zum Einkommenswachstum beigetragen hat wie die Bildung.

Trotz der Fortschritte des Jahrhunderts begrenzen in einem typischen Jahr schlechte Gesundheit und gesundheitliche Ungleichheit weiterhin den wirtschaftlichen Wohlstand. Beispielsweise gingen im Jahr 2017 bei den 15 bis 64-Jährigen insgsamt 580 Mio. Personenjahre aufgrund des schlechten Gesundheitszustands verloren. Quelle: Mckinsey.com

Der sechste Kondratieff

Nikolai Kondratieff, ein russischer Wirtschaftswissenschaftler ist Begründer der langen Wellen in Konjunkturzyklen, die mehr als 50 Jahre umfassen. Im „6. Kondratieff“ wird das Gesundheitswachstum zu den Hauptwachstumsbranchen zählen. Der Mensch rückt hierbei ins Zentrum. Es wird darum gehen, die Gesundheit zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen.

Wer zu den Gewinnern von morgen zählen möchte, sollte schon heute in die Gesundheit investieren. Doch wie lässt sich die MitarbeiterInnengesundheit verbessern und wo angesetzt werden? Hier kann ein niederschwelliger Einstieg in Form einer psychischen Gefährdungsbeurteilung erste Ansatzmöglichkeiten bieten, um Belastungen der MitarbeiterInnen sichtbar zu machen und zu reduzieren.

Krank am Arbeitsplatz – Verbreitet sich der Trend aus Asien auch in Deutschland?

Die Studie „AIA Vitality Healthiest workplace“ ergab, dass die durchschnittliche Ausfallzeit pro Mitarbeiter pro Jahr auf Grund von Abwesenheit und Präsentimus (Mitarbeiter kommen krank zur Arbeit, sind aber weniger produktiv) fast 71 Tage (2 bis 3 Monate Ausfallzeit) betrug. Zum Vergleich: In Malaysia und Singapur waren es 66 bzw. 54 Tage, in Australien 45 und in Großbritanien 30 Fehltage pro Jahr.

Laut der Studie war der auffälligste Faktor, das hohe Maß an psychischen Gesundheitsproblemen. Ein weiterer Aspekt war die hohe Zahl von Ausfalltagen aufgrund des Produktivitätsverlustes.

Auch in Deutschland steigen die Krankheitstage seit 2017 sprunghaft an:

Quelle: iwd.de

Was sind die Krankheitsgründe?

Schaut man sich die Krankheitsgründe an, so landen psychische Erkrankungen mittlerweile auf den dritten Platz. Bedenklich ist die hohe Zahl der Krankheitstage je Fall, die bei psychischen Störungen mit 37,0 Tagen zu buche schlägt.

Quelle: iwd.de

Kostenfaktor Präsentismus

Neben den krankheitsbedingten Arbeitsausfällen (Absentismus) ist der Präsentismus in Deutschland weit verbreitet. Viele Beschäftigte gehen aus Angst vor Jobverlust, Termindruck und fehlhende Unterstützung trotz Krankheit zur Arbeit. Diese Entwicklung wird sich auf Grund der derzeigen Krise noch verstärken.

Laut Fehlzeitenreport 2018 beliefen sich die durchschnittlichen Fehlzeiten für krankenversicherte Beschäftigte auf durchschnittlich 19,4 Tage. Hohe Krankheitskosten und Produktivitätsverlust sind die Folge.

Die häufigsten Gründe für Präsentismus sind:

    1. Entlastung der KollegenInnen
    2. Arbeit soll nicht liegen bleiben
    3. (Vermeintliche) Unentbehrlichkeit
    4. Angst vor dem Arbeitsplatz
    5. Krankheiten werden nicht Ernst genommen

Es hat sich gezeigt, dass Präsentismus sogar höhere Kosten verursacht als erkrankte MitarbeiterInnen, die nicht zur Arbeit kommen. Kranke MitarbeiterInnen sind fehleranfällig, weniger empathiefähig und im direkten Kundenkontakt ein schwer einschätzbarer Risikofaktor. Ist ein Teammiglied gesundheitlich angeschlagen, sinkt die Leistungsfähigkeit im ganzen Team.

Im Jahre 2009 gab es hierzu folgende Zahlen:

Noch immer ist die Datenlage in Deutschland recht dürftig und es fehlen volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Mit meinem kostenlosen Branchen bezogenen Fehlzeitenrechner können Sie sich einen ersten Überblick über die Ausfallkosten Ihres Unternehmens verschaffen.

Unternehmen sind gefordert

In erster Linie geht es darum, die MitarbeiterInnen für das Thema Gesundheit zu sensibilisieren und ein Bewusstsein zu schaffen für die eigene Gesundheit. Eine Unternehmen, welches das Thema Gesundheit in den Mittelpunkt rückt und den Faktor „Mensch“ als wichtiges Kapital ansieht, wird auch in Zukunft erfolgreich am Markt bestehen.

Wie können sie einsteigen? Startpunkt für die Ausrichtung auf ein gesundes Unternehmen könnte z. B. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sein.

Folgende Handlungsfelder werden hier untersucht:

  1. Arbeitsinhalt/-aufgabe

betrifft die emotionalen Anforderungen z. B. durch Über- oder Unterforderung, Rollenkonflikte.

2. Arbeitsorganisation

Arbeitsmenge, wechselnde Arbeitszeiten, unproduktiver Arbeitsablauf.

3. Soziale Beziehungen

Führungsverhalten, Wertschätzung, Gemeinschaftsgefühl.

4. Arbeitsumgebung

Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Arbeitsmittel.

5. Neue Arbeitsformen

Vermischung von Arbeits- und Berufsleben, Digitalisierungsängste.

Das Thema Gesundheit wird in den Mittelpunkt der gesamten Belegschaft gerückt. Dabei ist zu beachten, dass es um die Bewertung des Arbeitsplatzes geht und nicht um die Befindlichkeiten der einzelnen MitarbeiterInnen.

In meinem Newsletter werde ich zukünftig über die Planung und Durchführung informieren. Gerne können Sie sich hierzu eintragen.

Quellenangaben:

 https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-steigt-456309/#die-krankheitstage

Statistik der BKK

https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-steigt-456309/#die-krankheitstage,

Quelle Daten: Dachverband der Betriebskrankenkassen

Fehlzeitenreport 2018

6 Tipps wie Corona und Homeoffice gelingen kann

Corona und Homeoffice kann das gelingen? Dieser Frage möchte ich in diesem Beitrag nachgehen und Ihnen 6 Tipps an die Hand geben. Seit einigen Wochen befinden wir uns im Ausnahmezustand. Einkaufen wird zum Spießruten laufen. Selbst der Spazierweg will gut geplant sein, damit der nötige Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Tagtäglich rauschen neue Meldungen über Bildschirm, Smartphone oder Monitor (verzeihen Sie diesen altertümlichen Begriff). Auch zum Thema Homeoffice gibt es schon etliches im Netz zu finden. Als BGM Fachfrau ist mein Augenmerk sowohl auf Ihren Arbeitsplatz als auch auf Ihr Wohlbefinden gerichtet.

Arbeit im Homeoffice

Hier nun meine 6 Tipps zur Unterstützung im Homeoffice:

Arbeiten im Homeoffice

Schaffen Sie sich eine Umgebung, die signalisiert: Das ist Ihr Arbeitsplatz. Wenn möglich in einem separaten Raum. Ein Raumteiler grenzt den privaten vom Arbeitsbereich ebenso gut ab. Auch ein Kellerraum könnte kurzfristig zum Büroraum umfunktioniert werden. Machen Sie sich es schön und schaffen Sie eine Wohlfühlatmosphäre. Ein paar frische Blumen können Wunder wirken. Ein aufgeräumter Arbeitsbereich trägt zusätzlich zum Wohlbefinden bei. Als digitales Organisationstool Tool kann ich OneNote sehr empfehlen. Mit unterschiedlichen Notizbüchern gelingt es, alle Aufgaben im Blick zu haben und schnelle Notizen festzuhalten. Es gibt auch einige günstige collaboration tools wie Trello oder Asana, um nur einige zu nennen.

Noch ein kleiner rechtlicher Exkurs, den ich nicht außen vor lassen möchte:

Hier stellt sich als erstes die Frage, ob Ihr Homeoffice Arbeitsplatz entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz eingerichtet ist. D. h. werden die Arbeitschutzrechtllichen Vorschriften eingehalten. Hier kommt der § 3 I 1 der ArbStättV zum Tragen. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und entsprechende technichsche, organisatorische oder persönliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 ArbSchG  ist somit auch im Homeoffice durchzuführen. Unterstützung kann Ihnen hier auch der Betriebsrat geben. Dieser muss, sollte z. B. eine psychische Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geänderten Arbeitsumgebung stattfinden – bei der Durchführung (§ 87 I Nr. 7 BetrVG) einbezogen werden.

Strukturen und Tagesablauf

Eine feste Struktur und Routine unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit. Richten Sie Ihren Tagesablauf so ein, als würden Sie ins Büro gehen. Stehen Sie morgens zur üblichen Zeit auf, duschen und ziehen Sie sich Ihre „Bürokleidung“ an. Nach dem Frühstück können Sie sich mit einem kleinen Spaziergang mental auf den Arbeitstag einstellen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich: Das kann ganz schön herausfordernd werden. Ein Patentrezept gibt es nicht, da jedes Kind anders ist und je nach Alter andere Unterstützung benötigt wird.

Hilfreich finde ich z. B. folgendes:

Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern, die Zeiten in denen sie arbeiten. Das geht natürlich nur mit den größeren Kindern. Beschriften Sie drei Zettel für Ihre Tür:

    • Tür ist zu, bitte nicht rein kommen
    • Tür ist offen, du kannst rein kommen
    • Frage: Musst du jetzt dringend reinkommen oder hat es Zeit bis später?

Vereinbaren Sie ein gemeinsames Mittagessen. Dies ermöglicht auch den Austausch und Rückfragen, ob Ihre Kinder noch Unterstützung bei den Aufgaben benötigen. Wenn beide Partner Zuhause arbeiten, könnten Sie sich aufteilen, um Ihren Kindern bei den Aufgaben zu helfen.

Bei kleineren Kindern wird es möglicherweise mit einer Aufteilung beider Partner über den Tag verteilt gut funktionieren. Legen Sie feste Zeiten fest, damit Sie und Ihr Partner Ihre Arbeitsaufträge erledigen können. Als Alleinerziehende schauen Sie, ob es an Ihrem Ort eine Notbetreuung gibt.

Kontakt halten innerhalb des Teams

Sprechen Sie mit den Kollegen ab, wann Sie erreichbar sind. Z. B. könnten sie über Outlook Termine blocken für erreichbar/nicht erreichbar und den Kalender mit Ihren Kollegen teilen. Ein morgendliches Stand-up gelingt auch virtuell, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen.

Sprechen Sie die Aufteilung der Arbeitszeit mit Ihrem Team ab, um so z. B. die Kinderbetreuung übernehmen zu können.

Sozialer Austausch  

In der Arbeitszeit könnte eine „social hour“ eingerichtet werden. Das Video bleibt an und sie können auf Zuruf arbeiten ganz wie im Büro oder gemeinsam einen „virtuellen Kaffee“ trinken, um über das Wochenende zu plaudern.

Auch im privaten Bereich können Sie Videokonferenzen mit Freunden einrichten zum gemeinsamen Online-Spielen oder gemeinsam ein „virtuelles“ Glas Wein trinken. Der soziale Kontakt unterstützt Ihre psychische Widerstandskraft (Resilienzfähigkeit).

Als Führungskraft im Homeoffice

Ein spannendes Thema und eine Chance auch für die Zukunft: Hier gilt es für Sie, sich als Führungskraft zurückzunehmen und die Kontrolle ein Stück weit loszulassen. Begreifen Sie sich mehr als Netzwerker*in und machen Sie sichtbar, was Ihr Team leistet.

Fazit

Die Arbeit im Homeoffice ist herausfordernd keine Frage. Allerdings eröffnet es auch die Möglichkeit, sich seine Arbeit freier einteilen zu können und trägt damit zur Work-life-Balance bei. Vor allen Dingen gewinnen Sie aber eines hinzu: Mehr Zeit für die Familie, mehr Lebenszeit durch die entfallenden Arbeitswege. Homeoffice kann gelingen mit klaren Absprachen und Regeln, viel respektvoller Kommunikation und Nachsicht.

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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz seit 2019 verpflichtend

Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit 2019 verpflichtend für alle Unternehmen. Die Übergangsfrist ist 2018 abgelaufen. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sollten Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben. Es drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro, wenn die Gefährdungsbeurteilungen nicht um den Mutterschutz aktualisiert und unternehmensweit durchgeführt wurde. Die Aktualisierung betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob dort ein Mann oder eine Frau arbeitet. Sie muss auch dann erfolgen, wenn ein Arbeitsplatz bisher noch nicht einer weiblichen Beschäftigten besetzt wurde. Ziel ist, zu prüfen, ob von einem Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdung für Schwangere oder stillende Mütter ausgeht.

Auf diese Weise soll die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gewährleisten, dass – sollte eine Schwangerschaft vorliegen – ein Arbeitgeber frühzeitig auf notwendige Änderungen vorbereitet ist und Maßnahmen ergreifen kann.

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In § 10 (Absatz 2) des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) heißt es: »Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten«.

Weitere Informationen:

Kompletter Gesetzestext

Vorlage Gefährdungsbeurteilung (Mutterschutzgesetz – MuSchG)*

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

*Quelle: Bund und Bahn

„Rat der Arbeitswelt“ zum Arbeiten 4.0 vorgestellt

Arbeitsminister Hubertus Heil hat am 21. Januar 2020 den unabhängigen „Rat der Arbeitswelt“ vorgestellt, der sich mit den Herausforderungen der Arbeitswelt (Arbeiten 4.0) beschäftigt. Ein Gremium aus elf Experten*innen der betrieblichen Praxis und Wissenschaft, aus unterschiedlichen Branchen sowie aus vorwiegend sozialwissenschaftlichem Fachbereich untersucht und analysiert die Herausforderungen der Arbeitswelt in Bezug auf Digitalisierung, Globalisierung, Demografischer Wandel und gibt Handlungsempfehlungen. Ab 2021 sollen jährlich die Erkenntnisse in eine Arbeitsweltberichterstattung fließen, die fundiert und verlässlich über den Wandel in der Arbeitswelt informiert. Zusätzlich wird das Arbeitswelt-Portal als Anlaufstelle geschaffen.

Ein zentrales Projekt ist die kontinuierliche Berichterstattung über den Wandel der Arbeitswelt und der damit verbundenen Änderungen in der digitalen Arbeitswelt (Arbeiten 4.0).

Weitere Details finden Sie hier.

Hubertus Heil, Rat der Arbeitswelt zum Arbeiten 4.0 vorgestellt. Herausforderungen auf die Änderungen der Arbeitswelt
Quelle: BMAS / Dominik Butzmann

Anhebung der Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerbefreiung für die Gesundheitsförderung in Unternehmen

Für Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der MitarbeiterInnen wird der Steuerfreibetrag in Höhe von bislang 500 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) auf einen Freibetrag von nun 600 Euro je ArbeitnehmerIn im Kalenderjahr ab dem Lohnsteuerjahr 2020 angehoben. Damit werden die Möglichkeiten der Unternehmen erweitert, ihren MitarbeiterInnen spezielle Gesundheitsleistungen anzubieten.

Gefördert werden Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und seit Kurzem durch Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Doch wie können Unternehmen hierfür Bedarfe ermitteln?

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischer Belastungen kann hier ersten Anhaltspunkte liefern, um Bedarfe zu ermitteln. Neben den Belastungen in den Merkmalsbereichen Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation wird die Arbeitsumgebung untersucht. Dabei geht es beispielsweise um Ergonomie am Arbeitsplatz. Belastungen, die z. B. durch einen nicht optimal eingestellten Arbeitsplatz (Stuhl und Tisch) entstehen, können ermittelt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.

Wirksamkeit und Nutzen der Gesundheitsförderung – iga.Report 40

Die neueste Kurzzusammenfassung des iga.Reports stellt Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention vor. Insgesamt lässt sich ein deutlicher Wechsel auf das Thema „Stress und psychische Störungen“ feststellen.

Einen neuen Forschungsschwerpunkt bildet das Thema „Sitzverhalten“. Hier scheinen verhältnisbezogene Interventionen zur Veränderung vielversprechend. Für Schichtarbeitende werden positive Effekte für zielgruppenspezifisch zugeschnittene Bewegungsprogramme sowie breiter angelegte Interventionen, die nicht nur körperlich, sondern auch auf andere Verhaltensweisen zielen, berichtet.

Durch den Einsatz von Bewegungsprogrammen lassen sich krankheitsbedingte Fehltage effektiv reduzieren.

Der ökonomische Nutzen des umfangreichsten Reviews dokumentiert einen mittleren ROI von 2,7. Jedem in Prävention investierten Euro steht demnach eine Einsparung von 2,70 Euro gegenüber.

Weiteres unter www.iga-info.de